Zu Lande (je nach Gelände rasch ausschreitend oder limikolenhaft watend) und zu Wasser (mit dem Kajak auf Exuviensuche, Sibrische Winterlibellen oder Makrophyten kartierend) sind wir ja schon seit jeher unterwegs. Seit diesem Jahr nutzen wir zudem eine Drohne, die als unser fliegendes Auge ganz neue Einblicke ermöglicht. So können wir uns gezielt hochauflösende (4K) Luftbilder anfertigen, welche die Kartiergenauigkeit verbessern oder das Auffinden versteckt liegender oder schwer
zugänglicher Kleingewässer erleichtern. Die Bilder können im GIS und mit anderer Software weiterverarbeitet werden. Und nicht zuletzt bieten sich ganz neue Möglichkeiten der – auch ästhetisch sehr ansprechenden – Dokumentation von Untersuchungsgebieten, durchgeführten Maßnahmen und so weiter.
Wichtig: Das Fliegen in Schutzgebieten ist zurecht untersagt – eine surrende Drohne hat hier nichts verloren! Deshalb holen wir selbstverständlich zuvor die erforderliche Sondergenehmigung ein, verzichten zu sensiblen Zeiten (etwa der Brutzeit von Wiesenbrütern) gänzlich auf den Einsatz und setzen die Drohne generell nur ganz gezielt und so kurz wie möglich ein.