Das Artenschutzprogramm Baden-Württemberg

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Es wäre schön, in einer Landschaft zu leben, in der die Natur ausreichend Raum und Dynamik gewährt bekommt, um sich dauerhaft selbst erhalten zu können.

Deutschland ist jedoch eines der am dichtesten besiedelten und zersiedelten Länder dieses Planeten. Auch das, was landläufig als „die Natur“ angesehen wird, ist zum größten Teil durch Menschen genutzt und geprägt. Viele Tier- und Pflanzenarten kommen nur noch in sehr wenigen und kleinen Gebieten und in kleinen Beständen vor. Es ist daher notwendig, dass wir uns aktiv um den Fortbestand unseres Naturerbes kümmern. Der §42 NatSchG enthält konkrete Vorgaben für ein Arten- und Biotopschutzprogramm, dessen Aufgabe es ist „vom Aussterben bedrohte und hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten, sowie solche Arten, für die das Land eine besondere Verantwortung hat, im Bestand zu stabilisieren und zu fördern“. Nähere Informationen finden sich bei der LUBW.

INULA arbeitet seit vielen Jahren intensiv beim Artenschutzprogramm (ASP) mit. Durch Vorträge bemühen wir uns, über das ASP zu informieren. Im folgenden pdf ist unser Vortrag über „Libellenschutz im Ländle: Das Artenschutzprogramm Baden-Württemberg“ als Bildschirm-Version enthalten.

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